Mitte 2010 ist es endlich so weit: in Deutschland ist das sogenannte P-Konto, das pfändungssichere Girokonto erhältlich.
Nach aktueller Rechtslage wird bei einer eingehenden Pfändung das Girokonto gesperrt, sodass Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens (Miete, Versicherungen, …) nicht mehr abgewickelt werden können.
Um zukünftig die Teilhabe am Wirtschaftsleben weiter zu ermöglichen, wird ab Mitte 2010 das P-Konto eingeführt. Mit dem P-Konto genießt der Kontoinhaber einen automatischen Pfändungsschutz von monatlich 985,15 Euro auf sein Guthaben.
Im Einzelnen heißt das:
- bei einer eingehenden Pfändung wird das Girokonto nicht mehr gesperrt
- das Kontoguthaben i.H.v. 985,15 Euro kann vom Gläubiger nicht angetastet werden
- Geldeingänge jeglicher Herkunft sind geschützt (ob aus ebay-Verkäufen, Gehalt oder Sozialleistungen)
- bezieht der Kontoinhaber Sozialleistungen, kann die Pfändungsschutzgrenze angehoben werden (Nachweise erforderlich)
- nicht ausgeschöpfte Freibeträge können in den Folgemonat übernommen werden
Um sich bereits jetzt für ein P-Konto vormerken zu lassen, gehen Sie auf www.pkonten.de und tragen sich dort ein. Sobald das P-Konto verfügbar ist, werden Sie hierüber per eMail informiert.
Weitere Informationen zum P-Konto erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz oder per eMail an den Prepaid MasterCard Helpdesk.
Ab 1. Juli gibt es mit dem P-Konto nun endlich ein Girokonto mit Pfändungsschutz…
Lange wurde es gefordert, ab morgen ist es endlich umsetzbar: Das Pfändungsschutzkonto, im Fachjargon nur kurz P-Konto genannt. Im letzten Jahr war es als Recht eines jeden Verbrauchers verabschiedet worden, zum 1. Juli 2010 tritt es nun in Kraft. Und …
Absolut zu empfehlen ist die APA3(TM)-PrePaid-MasterCard(TM), welche binnen Sekunden mit einem P-Konto ergänzt werden kann. Details dazu auf http://apa3.net .